Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Festlegung des Grundversorgers 2019:
Im Gemeindegebiet der Stadt Bad Brückenau ist die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH Grundversorger im Sinne des § 36 EnWG. Wenn Sie in diesem Gebiet elektrische Energie aus unserem Niederspannungsnetz entnehmen, ohne mit uns einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, oder der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert, sind wir berechtigt, für diese Energieentnahme gesonderte Preise in Rechnung zu stellen. Die Preise für diese Ersatzversorgung im Sinne des § 38 EnWG sind im Preisblatt Grund-/Ersatzversorgung aufgelistet.
Preise für Grundversorgung
- Strom GVV Aufschlüsselung 2020 bis 30.6.
- Strom GVV-Aufschlüsselung 2019
- Strom GVV-Aufschlüsselung 2018