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Unzulässige Telefonwerbung

Die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH haben Kenntnis davon erlangt, dass es seit einigen Wochen vermehrt zur gesetzeswidrigen Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers gekommen ist. Dabei versprechen die anrufenden Personen als Folge eines Versorgerwechsels Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr. Auch kommt es vor, dass die anrufende Person erklärt, „im Auftrag" der Stadtwerke Bad Brückenau GmbH zu handeln.


Die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH betreiben keine Telefonwerbung für ihre Produkte, Dritte werden nicht mit einer solchen Telefonwerbung beauftragt. Der von der anrufenden Person am Telefon versprochene Einsparbetrag hat in der Regel mit der Wahrheit nichts zu tun. Vielmehr verhält es sich häufig so, dass nach einem Versorgerwechsel aufgrund eines solchen Telefonats letztendlich sogar mehr für den Energiebezug zu bezahlen ist als beim bisherigen Versorger.


Deshalb rät die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH dazu, bei solchen Werbeanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers kritisch und vorsichtig zu sein. Deshalb sollten der Name des anrufenden Unternehmens und des beworbenen Produkts notiert werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus angerufen wurde. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten am Telefon auf keinen Fall der anrufenden Person mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile festgelegt, dass der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen kann, sondern immer der Textform bedarf. Textform meint dabei einen Vertragsschluss z.B. per SMS oder mittels einer E-Mail.


Sollte es aufgrund eines solchen Telefonanrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss in Textform gekommen sein, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.


Unsere Mitarbeiter im Kundenservicecenter beraten Sie gerne zum Thema "Telefonwerbung und Ihre Auswirkung" und unterstützen Sie beim Widerruf des geschlossenen Vertrages.

Energiekostenrechner Online

Seit Herbst 2021 mehren sich die Hiobsbotschaften der Energiemärkte. Immer weiter steigende Energiepreise, Strom- und Gasdiscounter stellen die Belieferung ein. Nun hat der Gesetzgeber Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) erlassen. Darin sind alle Gas- sowie Wärmelieferanten verpflichtet, Ihre Endkunden über Preissteigerungen zu informieren.

Vergleichen Sie noch heute Ihre bisherigen Energiekosten mit den Kosten der Grundversorgung in Ihrem Netzgebiet. Entdecken Sie Einsparpotenziale direkt in unserem Online-Tool und schätzen anhand Vergleichstabellen den Energiebedarf Ihres Gebäudes realistisch ein! Nützliche Energiespartipps runden das Angebot ab. 

 

Energiespartipps – Geldbeutel und Klima schonen

Es ist ganz einfach, schonend mit Energie- und Wasserressourcen umzugehen, ohne auf Komfort zu verzichten. Begleiten Sie uns auf einen Rundgang durch Ihr Zuhause und Ihren Alltag und erfahren Sie, wie Sie durch einfache Verhaltensänderungen und preiswerte Maßnahmen große Einsparwirkungen erzielen können.

Gemeinsam mit der Initiative unterfranken.wir-sparen-mit.de und vielen weiteren unterfränkischen Stadt- und Gemeindewerken haben wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Energieeinsparung zusammengestellt.

Neuerungen zur E-Mobilität ab 01.07.2020

Übernahme der technischen Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen des Marktes Zeitlofs

Den vollständigen Artikel der Saale-Zeitung finden Sie unter folgendem Link:

Zertifizierter ÖkoStrom

Bei den Stadtwerken Bad Brückenau erhalten Sie mit den Tarifen "Einfach Sicher Öko" und "Regional Einfach Sicher Öko" zertifizierten Ökostrom.

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Alle Privathaushalte, die wir mit Strom und/oder Gas versorgen, profitieren auch in unserer Therme Sinnflut.

Umsteigen lohnt sich!

Bei der Umstellung der Beheizung Ihres Anwesens auf Erdgas, bei gleichzeitiger Verwendung von Erdgasbrennwerttechnik, belohnt Sie die Stadtwerke Bad Brückenau GmbH mit einem Zuschuss i. H. v. 500,- € (brutto)!